Einschränkungen des Besuchsrechts am Standort Witzenhausen möglich – Appell an Eigenverantwortung

17.03.2022

Aufgrund der aktuell wieder deutlich steigenden Patientenzahlen auf der isolierten Covid-Normalstation im Pandemiekrankenhaus Witzenhausen des Klinikums Werra-Meißner kann es an diesem Standort unter Umständen tagesaktuell stationsweise zu Einschränkungen im Besuchsrecht kommen.

Die Krankenhausleitung appelliert an dieser Stelle auch an die Eigenverantwortung der Bevölkerung, sich (gemeinsam mit den Angehörigen im Klinikum) ernsthaft Gedanken zu machen, ob ein Besuch der Angehörigen dringend notwendig ist. So könnten unter Umständen Infektionen vermieden werden. Denn auch die Infektionen im Stadtgebiet Witzenhausen sind in den vergangenen Tagen signifikant angestiegen.

Ferner ist es ratsam, vorher mit der jeweiligen Station am Klinikum in Witzenhausen, auf der der/die Angehörige untergebracht ist, telefonisch abzustimmen, ob ein Besuch aktuell möglich ist. So kann vermieden werden, dass potenzielle Besucher am Einlass abgewiesen werden müssen. Wir bitten an dieser Stelle um ihr Verständnis. Es geht um die Sicherheit von Patienten, Besuchern und Personal gleichermaßen.

Ausgenommen von Einschränkungen im Besuchsrecht sind nach wie vor grundsätzlich Angehörige von Sterbenden.

Alle Infos zu den allgemeinen aktuellen Besuchsregeln (3G / pro Patient ein Besucher am Tag für je eine Stunde) finden Sie auch immer auf der Startseite unserer Homepage unter www.klinikum-werra-meissner.de

Datenschutzhinweis

Um unsere Website zu verbessern und Ihnen ein großartiges Website-Erlebnis zu bieten, nutzen wir auf unserer Seite Cookies und Trackingmethoden. In den Privatsphäre-Einstellungen können Sie einsehen, welche Dienste wir einsetzen und jederzeit, auch durch nachträgliche Änderung der Einstellungen, selbst entscheiden, ob und inwieweit Sie diesen zustimmen möchten.
Notwendige Cookies werden immer geladen