Neue Besuchsregelung im Klinikum ab Mittwoch, 2. Juni

01.06.2021

Ab Mittwoch, 2. Juni, gilt den Verordnungen des Hessischen Sozialministeriums folgend eine neue Besuchsregelung im Klinikum Werra-Meißner. Das bisher geltende generelle Besuchsverbot verliert dann seine Gültigkeit.

Ab diesem Stichtag dürfen Patienten an den Standorten Witzenhausen und Eschwege in den ersten sechs Tagen zweimal Besuch von jeweils maximal zwei Personen empfangen. Vom siebten Tag im Krankenhaus an sind täglich maximal zwei Besucher zulässig. Ausgenommen von dieser Begrenzung sind genesene oder geimpfte (14 Tage nach der Impfung) Besucher. Diese müssen ihren Status mit Genesenen-Ausweis oder Impfpass nachweisen und dürfen innerhalb der Besuchszeit zwischen 14 und 18 Uhr jederzeit Angehörige besuchen.
Im Eingangsbereich erhalten die Besucher (auch Genesene und Geimpfte!) ein Meldeformular, auf dem Name, Telefonnummer, Adresse und die Besuchszeit anzugeben sind, um im Fall einer Corona-Infektion die Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Daten werden gemäß der ministerialen Verordnung nach 30 Tagen wieder gelöscht. Weiterhin wird die Körpertemperatur des Besuchers gemessen. Dieser administrative Aufwand bedeutet für das Klinikum, zusätzliche Arbeitskräfte zu rekrutieren.
Einzuhalten sind ab 2. Juni strikt die Besuchszeiten zwischen 14 und 18 Uhr an den Standorten Eschwege und Witzenhausen. Das Ministerium legt ferner nahe, dass die Besuchszeit auf jeweils eine Stunde einzuschränken ist. Im Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie sowie auf den Intensivstationen gelten nochmal abweichende individuelle Regelungen – aus medizinischen Gründen. Hier empfiehlt es sich, dass Angehörige vorher anrufen und fragen, wann ein Besuch möglich ist.
Sinnvoll wäre es laut Geschäftsführer Christoph Rolf Maier, wenn Patienten vorher mit Angehörigen und Bekannten abstimmen, welche Besucher kommen sollen – um zu vermeiden, dass beispielsweise ein weitläufiger Bekannter einem nahen Angehörigen das Besuchsrecht wegnimmt. Ebenso empfiehlt es sich für potenzielle Besucher, sich zu überlegen, ob ihr Erscheinen wirklich notwendig ist. „Wir hoffen da auf die Vernunft jedes Einzelnen“, sagt Maier.
Im Haus gelten natürlich die allgemein bekannten Hygieneregeln: Sowohl der Patient wie auch der Besucher muss einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz (OP- oder FFP2-Maske) tragen. Schals, Halstücher oder Masken mit Ausatemventil sind unzureichend. Des Weiteren ist im Haus stets ein Mindestabstand von anderthalb Metern einzuhalten – auch im Patientenzimmer. Somit wäre es sinnvoll, wenn Patienten in einem Zimmer sich untereinander abstimmen, wer wann Besuch bekommt, damit es nicht zu eng wird, um die Abstandsregelungen einzuhalten. „Im Zweifelsfall wird das medizinische und pflegerische Personal eingreifen, den Anordnungen ist dann Folge zu leisten. Besucherinnen und Besucher mit Atemwegserkrankungen, Fieber oder anderen Krankheitssymptomen ist das Betreten des Klinikums verboten. Wir bitten um Verständnis: Es geht um die Sicherheit von Patienten, Besuchern und Personal gleichermaßen“, sagt Maier. Seitens des Klinikums wird Besuchern zudem empfohlen, in den 24 Stunden vorher einen Covid-Schnelltest zu machen, um jegliches Risiko auszuschließen. Weiterhin sind bei Betreten und Verlassen der Häuser die Hände zu desinfizieren.
Werdende Väter und Angehörige von sterbenden Patienten sind weiterhin von der Regelung ausgenommen. Ihnen wird im Fall der Fälle ein Besuch natürlich auch außerhalb der Besuchszeiten ermöglicht.
Info: Durch die neuen Besucherregelungen sucht das Klinikum nach zusätzlichem Personal für das Besuchermanagement im Eingangsbereich – gerne auch im Rahmen einer 450-Euro-Beschäftigung. Wer Interesse hat, darf sich gerne unter bewerbung@klinikum-wm.de melden.

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