Patienten müssen Mund-Nasen-Schutz tragen

Nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Patienten des Klinikums Werra-Meißner sind an allen Standorten dazu verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Mit dieser doppelten Barriere sollen beide Seiten und letztlich auch die gesamte Gesellschaft geschützt werden. Denn solche Masken können die Ansteckung mit dem Coronavirus bei Kontakt mit einer bereits infizierten Person verhindern. Patienten erhalten einen Mund-Nasen-Schutz bei Aufnahme. Wir bitten um Ihr Verständnis.      

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