Im Klinikum besteht weiterhin Maskenpflicht

03.05.2022

Da sich in der letzten Zeit Vorfälle gehäuft haben, bei denen Besucher und Patienten das Klinikum ohne Maske betreten wollten, weist das Klinikum Werra-Meißner aus gegebenem Anlass auf Folgendes hin: Gemäß der Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen besteht in Krankenhäusern (genau wie in Altenheimen, Arztpraxen etc.), auch nach dem Wegfall vieler Schutzmaßnahmen in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens weiterhin Maskenpflicht (FFP2 oder OP).

Das soll dem Schutz von vulnerablen Patientengruppen dienen und auch Besucher und Krankenhaus-Personal vor Covid-Infektionen schützen. Wir bitten darum, dieser Pflicht entsprechend nachzukommen, da ein Zutritt vom Besuchermanagement am Einlass sonst nicht gestattet werden kann.

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