Neue Besuchsregelungen ab dem 17.11.

15.11.2021

Das Klinikum Werra-Meißner hat eine Änderung der Besucherregelung beschlossen. Gemäß dieser darf ein Patient pro Tag ab Mittwoch, 17. November, nur noch einen einzigen Besucher empfangen, der maximal 45 Minuten vor Ort sein soll. „Damit reagieren wir auf die sich verschärfende pandemische Lage. Es geht um den Schutz von Patienten, Besuchern und Mitarbeitern“, sagt Geschäftsführer Christoph R. Maier.

Die Besuchszeiten an sich zwischen 14 und 18 Uhr bleiben bestehen. Eine Ausnahme bei den Besuchszeiten bilden die Bereiche Psychiatrie und Intensivstation, hier muss die Besuchszeit vorher telefonisch abgesprochen werden. Weiterhin können nur Geimpfte (14 Tage nach der zweiten Impfung), Genesene oder Getestete (max. 24 Stunden alt) ihre Angehörigen besuchen. Der Status ist mit Genesenen-Nachweis, Impfpass oder eben dem aktuellen Testnachweis aus einem offiziellen Testzentrum zu belegen.

Im Eingangsbereich erhalten die Besucher ein Meldeformular, auf dem Name, Telefonnummer, Adresse und die Besuchszeit anzugeben sind, um im Fall einer Corona-Infektion die Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Die Daten werden gemäß der ministerialen Verordnung nach 30 Tagen wieder gelöscht. Weiterhin wird die Körpertemperatur des Besuchers gemessen.
Einzuhalten sind weiterhin strikt die Besuchszeiten zwischen 14 und 18 Uhr. Im Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie sowie auf den Intensivstationen gelten abweichende, individuelle Regelungen – aus medizinischen Gründen. Hier empfiehlt es sich, dass Angehörige vorher anrufen und fragen, wann ein Besuch möglich ist. Auf der Intensivstation ist die Besuchszeit generell begrenzt auf 15 bis 18 Uhr (nach vorheriger telefonischer Absprache).

Im Haus gelten die allgemein bekannten Hygieneregeln: Sowohl der Patient wie auch der Besucher müssen einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz (OP- oder FFP2-Maske) tragen. Wir empfehlen FFP2-Maske! Schals, Halstücher oder Masken mit Ausatemventil sind unzureichend. Des Weiteren ist im Haus stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, auch im Patientenzimmer. Somit wäre es sinnvoll, wenn Patienten in einem Zimmer sich untereinander abstimmen, wer wann Besuch bekommt - damit es nicht zu eng wird, um die Abstandsregelungen einzuhalten.
Im Zweifelsfall wird das medizinische und pflegerische Personal eingreifen, den Anordnungen ist dann Folge zu leisten.

Besucherinnen und Besucher mit Atemwegserkrankungen, Fieber oder anderen Krankheitssymptomen ist das Betreten des Klinikums verboten. Wir bitten um Verständnis: Es geht um die Sicherheit von Patienten, Besuchern und Personal gleichermaßen.

Weiterhin sind bei Betreten und Verlassen der Häuser die Hände zu desinfizieren.

Für werdende Väter und Angehörige von sterbenden Patienten sind in Absprache mit der behandelnden Fachabteilung auch Besuche außerhalb der Besuchszeiten möglich.


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