Sie auch nach dem stationären
Aufenthalt gut versorgt zu wissen, ist unser Ziel. Deshalb beginnt unser
Entlassungsmanagement bereits am Aufnahmetag.
Die Pflegekräfte erheben im
Rahmen des Erstgespräches etwaigen Unterstützungsbedarf zum
Entlassungszeitpunkt.
Sollte für Ihre weitere
Versorgung Regelungsbedarf bestehen und Sie sich einverstanden erklären, leiten
wir die Information an unseren Sozialdienst weiter.
Die Mitarbeiter des Sozialdienstes beraten Sie bereits während des stationären Aufenthaltes und unterstützen Sie und/oder Ihre Angehörigen sehr gern.
Den Entlassungstermin bespricht Ihr Arzt mit Ihnen und alle Fragen
rund um die Abreise beantwortet Ihnen das Team der Pflege.
Darüber hinaus kann das Pflegeteam Ihren Heimtransport regeln, falls
notwendig. Bitte sprechen Sie die Kollegen möglichst frühzeitig an.
Sollten keine Untersuchungen mehr geplant sein oder
medizinische Gründe dagegensprechen, bitten wir Sie darum
am Entlassungstag den Bettplatz gegen 11:00 Uhr zu räumen.
Vor der Entlassung erhalten Sie einen Brief für den weiterbehandelnde
Arzt.
Das Pflegeteam regelt – falls erforderlich – Ihren Heimtransport.
Häufig gestellte Fragen:
Was muss ich beachten,
wenn ich das Krankenhaus verlassen möchte und der Arzt mir davon abrät?
Sollten Sie gegen ärztlichen
Rat das Krankenhaus vorzeitig verlassen wollen, so geschieht dies auf eigene
Verantwortung. In diesem Fall bitten wir Sie, dies mit Ihrer Unterschrift
zu bestätigen.
Welche Zuzahlungen muss
ich leisten?
Als Versicherter einer
gesetzlichen Krankenversicherung müssen
Sie für ihre Krankenhausbehandlung
eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10,00 Euro pro Tag (inkl.
Entlassungstag) leisten.
(Für höchstens 28 Tage Krankenhausbehandlung pro Kalenderjahr.)
Wir bitten Sie, den Zuzahlungsbetrag am Entlassungstag an der Rezeption in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Die Zuzahlungspflicht besteht nicht bei:
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Patientenverwaltung gerne zur Verfügung.
Standort Eschwege