Ihre Entlassung aus dem Klinikum

Sie auch nach dem stationären Aufenthalt gut versorgt zu wissen, ist unser Ziel. Deshalb beginnt unser Entlassungsmanagement bereits am Aufnahmetag.
Die Pflegekräfte erheben im Rahmen des Erstgespräches etwaigen Unterstützungsbedarf zum Entlassungszeitpunkt.
Sollte für Ihre weitere Versorgung Regelungsbedarf bestehen und Sie sich einverstanden erklären, leiten wir die Information an unseren Sozialdienst weiter.  

Die Mitarbeiter des Sozialdienstes beraten Sie bereits während des stationären Aufenthaltes und unterstützen Sie und/oder Ihre Angehörigen sehr gern.

Den Entlassungstermin bespricht Ihr Arzt mit Ihnen und alle Fragen
rund um die Abreise beantwortet Ihnen das Team der Pflege.
Darüber hinaus kann das Pflegeteam Ihren Heimtransport regeln, falls
notwendig. Bitte sprechen Sie die Kollegen möglichst frühzeitig an.
 
Sollten keine Untersuchungen mehr geplant sein oder
medizinische Gründe dagegensprechen, bitten wir Sie darum
am Entlassungstag den Bettplatz gegen 11:00 Uhr zu räumen.
 
Vor der Entlassung erhalten Sie einen Brief für den weiterbehandelnde
Arzt.

Das Pflegeteam regelt – falls erforderlich – Ihren Heimtransport.


Häufig gestellte Fragen:

Was muss ich beachten, wenn ich das Krankenhaus verlassen möchte und der Arzt mir davon abrät?
Sollten Sie gegen ärztlichen Rat das Krankenhaus vorzeitig verlassen wollen, so geschieht dies auf eigene Verantwortung. In diesem Fall bitten wir Sie, dies mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen.

Welche Zuzahlungen muss ich leisten?
Als Versicherter einer gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie für ihre Krankenhausbehandlung eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10,00 Euro pro Tag (inkl. Entlassungstag) leisten.
(Für höchstens 28 Tage Krankenhausbehandlung pro Kalenderjahr.)

Wir bitten Sie, den Zuzahlungsbetrag am Entlassungstag an der Rezeption in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.

Die Zuzahlungspflicht besteht nicht bei:

  • Versicherten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Versicherten, die zur Entbindung aufgenommen werden, bis zum 6. Tag nach Entbindung
  • Patienten, für die ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger die Krankenhaus behandlungskosten übernimmt
  • vor-, nach- und teilstationärer Krankenhausbehandlung
  • Schäden, die unter das Bundesversorgungsgesetz fallen, zum Beispiel, bei den Folgen einer Wehrdienstschädigung

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Patientenverwaltung gerne zur Verfügung.

Standort Eschwege

Standort Witzenhausen

Wichtige Informationen zum Entlassungstag

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