Dieses Hinweisgebersystem wird von der Klinikum Werra-Meißner GmbH betrieben und richtet sich an alle Mitarbeitenden und Geschäftspartner des Unternehmens.
Bitte lesen Sie vor Abgabe einer Meldung aufmerksam die Bedingungen zum Schutz Ihrer Person durch.
WEITERE INFORMATIONEN
Damit sich die Meldestelle mit Ihrer Meldung befassen kann und darf, muss diese bestimmte Kriterien erfüllen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
Zusammengefasst kann hier festgestellt werden, dass alle Verstöße gemeldet werden können, die gegen ein deutsches oder europäisches Gesetz verstoßen.
Eine Meldung oder Offenlegung fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Konzepts, wenn sie folgende Informationen beinhaltet:
Eine Meldung oder Offenlegung fällt auch nicht in den Anwendungsbereich dieses Konzeptes, wenn ihr entgegenstehen
Beinhaltet eine interne Meldung oder eine Offenlegung ein Geschäftsgeheimnis, so ist die Weitergabe des Geschäftsgeheimnisses an eine zuständige Meldestelle oder dessen Offenlegung erlaubt, sofern
Voraussetzungen für den Schutz hinweisgebender Personen
Wenn Sie eine interne Meldung erstattet haben,
Kann ich eine Meldung anonym abgeben?
Die Abgabe von Meldungen ist grundsätzlich auch anonym möglich. Anonyme Meldungen werden gegenüber nicht anonymen Meldungen nachrangig bearbeitet.
Wie kann ich eine anonyme Meldung abgeben?
Sie können alle Meldewege nutzen, um uns Ihre Meldung auch anonym abzugeben. Sofern Sie uns anonym per Post schreiben oder uns die Information anonym am Telefon geben, ist eine Rückantwort nicht möglich.
Sie können Ihre Nachricht gerne von einer unbekannten E-Mail-Adresse an uns richten oder eine Einmal-E-Mail Adresse verwenden. Wir werden Ihnen dann gerne eine Antwort zukommen lassen und Sie auf dem Laufenden halten.
VORSICHT: Geben Sie uns Ihre Meldung telefonisch ab, besteht das Risiko, dass der Mitarbeitende der Annahmestelle Sie an der Stimme erkennt!
Bleibe ich in jedem Fall anonym?
NEIN!
Sofern es im Rahmen einer weitergehenden Strafverfolgung zu einer Weitergabe des Verstoßes an die Staatsanwaltschaft kommt, kann diese die Herausgabe aller dokumentierten Informationen zu dem Fall fordern. Sofern Sie eine anonyme E-Mail-Adresse genutzt haben, besteht die Möglichkeit Sie zurückzuverfolgen.
Sofern Sie wissentlich falsche Angaben machen, werden Sie nicht durch das Gesetz geschützt und können unter Umständen zur Zahlung von Schadenersatz und einem Bußgeld verurteilt werden.
Die hinweisgebende Person ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist.
Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 20.000 Euro vorgesehen.
Jeder Meldende hat die Wahl seine Meldung über das interne Meldesystem abzugeben oder sich an eine externe Meldestelle zu wenden oder seine Meldung offenzulegen.
Bevor Sie sich mit Ihrer Meldung an eine externe Meldestelle wenden, sollten Sie die Bedingungen und Voraussetzungen hierzu beim Betreiber der Meldestelle anfragen.
Vor Offenlegung einer Meldung müssen wichtige Kriterien erfüllt sein, um Ihnen den Hinweisgeberschutz zuzusichern. Informieren Sie sich vor Offenlegung daher genau zu den Voraussetzungen und über die Bedingungen!
Link zur externen Meldestelle des Bundesamts für Justiz:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Sofern Sie weitergehende Informationen benötigen, können Sie sich gerne an unsere Verantwortlichen der internen Meldestelle wenden oder diesem Link zum Gesetzestext folgen (Telefonnummern nicht zur Meldungsabgabe!)
Laura Manegold
LrMngldklnkm-wmd
05651 82 1414
Michael Rimbach
MchlRmbchgh-wmd
05651 82 1020
PD Dr. Peter Schott
PtrSchttklnkm-wmd
05651 82 1640
Matthias Vollmer
MtthsVllmrklnkm-wmd
05542 504 825
Anleitung zur Erstellung eines anonymen E-Mail-Accounts
Bitte beachten Sie, dass nicht an alle Einweg-E-Mail Adressen geantwortet werden kann. Wir bitten Sie daher, nach Möglichkeit auf Einweg-E-Mail-Adressen zu verzichten. Hier geht es zur Anleitung zur Erstellung eines anonymen Mailaccounts.
per E-Mail (Text oder Sprachaufzeichnungen)
hnwsgbr-klnkm-wmt-nlnd
Postalisch an
Vertraulich / Nur vom Adressaten zu öffnen
Mitarbeitende des Hinweisgebersystems
Klinikum Werra-Meißner / Gesundheitsholding Werra-Meißner / GHS
Elsa-Brändström-Straße 1
37269 Eschwege
(Brief kann auch in der Luisenstraße 23 b+c / 37269 Eschwege eingeworfen werden.)
Telefonisch unter:
01717 35 60 92 (Werktags in der Zeit von 9:00 – 16:00 Uhr)
Persönlich
nach Terminabsprache unter der o.g. Telefonnummer