Eingeschränktes Besuchsrecht ab 20. Oktober im Krankenhaus

26.10.2020

Wegen der stark steigenden Zahlen von Neuinfektionen und den angrenzenden Risikogebieten Kassel und Landkreis Eichsfeld wird im Klinikum Werra-Meißner ab dem 20.10.2020 wieder ein Besucherverbot ausgesprochen. Ausnahmen sind in Härtefällen und für besondere Berufsgruppen weiterhin möglich.

Beispiele sind die medizinisch gebotene Anwesenheit des Vaters bei Geburt eines Kindes oder der letzte Besuch bei sterbenden Familienangehörigen. Zum Schutz der anderen Patientinnen und Patienten müssen die Ausnahmen aber eng begrenzt bleiben. Weitere Informationen sind unter www.soziales.hessen.de verfügbar.

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